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Anfrage: Mehr Verhältnismässigkeit und Augenmass bei Projekten des Substanzerhalts und Unterhalts bei der Bahninfrastruktur

Geschäftsnummer:

23.3703

Eingereicht von:

Würth Benedikt

Einreichungsdatum:

14.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Normen; Bahninfrastruktur; Bundesrat; Finanziellen; Erzielt; Anpassung; Aufhebung; Bahninfrastrukturfonds; Gunsten; Entlastungen; Analysieren; Aufzuzeigen; Beauftragt; Kritisch; Umsetzung; Bereich; Führten; Verhältnismässigkeit; Zweckmässigkeit; Können

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit der in den letzten 10 Jahren eingeführten neuen Normen im Bereich der Bahninfrastruktur sowie deren Umsetzung kritisch zu analysieren und aufzuzeigen, welche finanziellen Entlastungen zu Gunsten des Bahninfrastrukturfonds (BIF) mit einer Aufhebung oder einer Anpassung bestimmter Normen erzielt werden können.

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Begründung

Ein wesentlicher Grundsatz bei der Mittelentnahme aus dem Bahninfrastrukturfond ist, dass der Substanzerhalt der Bahninfrastruktur dem Ausbau vorgelagert ist. Die Mittel für den Substanzerhalt werden aber nicht nur durch die Alterung der Infrastruktur getrieben, sondern zunehmend auch durch neue Normen und Regulierungen, die sich in der Praxis teilweise als völlig unverhältnismässig auswirken.

So werden beispielsweise Bahnhöfe, die vor kurzem saniert wurden, wieder projektiert, nur weil eine Rampe minimal nicht den neuesten Anforderungen entsprechen.

Oder es werden wegen neuer verschärfter Vorschriften an vielen bisher genügenden Perrons Verbreiterungen bei Umbauten notwendig, welche erhebliche zusätzliche Eingriffe in die Gleisanlagen mit erheblichen Kostenfolgen mit sich bringen.

Oder derzeit wird ernsthaft die Frage nach einem eigenen Breitbandnetz für die Bahnkommunikation geprüft, obwohl ein leistungsfähiges 5G Netz der Public Provider zur Verfügung steht und dank der neuen 5G Technik die Bahnkommunikation zu grossen Teilen auch über dieses Netz erbracht werden könnte.

Schliesslich ist auch die Umsetzung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI-Normen) eine ständige Quelle für unverhältnismässige Normen. Die laufende Umsetzung der europäischen TSI-Normen im Bereich der Bahnsicherung führt beispielsweise zu Kapazitätsverlusten im Bahnnetz.

Ebenso führt die Querneigungsanforderung für den Zugang zum Zug bei Haltestellen in Kurven dazu, dass in vielen Fällen die Geschwindigkeiten für durchfahrende Züge reduziert werden müssen.

Das führt zu Fahrzeitverlusten. Kumulieren sich diese, erhöht dies wiederum den Druck für neue Infrastrukturmassnahmen.

Die reine Normbetrachtung scheint heute das Mass aller Dinge zu sein. Verhältnismässigkeit hat kaum mehr Platz. Dies hat beträchtliche finanzielle Auswirkungen. Mit dem Bericht soll Bundesrat und Parlament eine Entscheidgrundlage bereit gestellt werden, um offen und kritisch die Aufhebungen oder Anpassungen von Normen oder zielgerichtete Anpassungen zu evaluieren.

Sind neue Normen unausweichlich, so sind zumindest vernünftige Übergangsregelungen für die bestehende Infrastruktur zu implementieren (zeitlich limitierter Bestandesschutz). Die beiden Szenarien "Aufhebung" und "Anpassung" sind im Bericht transparent darzustellen.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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